Die Schulden Veitsbronns steigen derart rasant, dass unsere Gemeinde auf lange Zeit handlungsunfähig sein wird. Der vom Bürgermeister vorgelegte Haushalt für die Jahre 2020/21 sieht eine Neuverschuldung von über 17 Millionen Euro vor. Im Finanzplan für 2022/23 sind noch einmal Schulden von 7,5 Millionen geplant.
Wie konnte es so weit kommen?
Hinter unserer Gemeinde liegen einige sehr gute Jahre. Die Steuereinnahmen sprudelten nur so. Die warnenden Hinweise der SPD-Fraktion, dass das nicht immer so weitergehen werde, wurden in den Wind geschlagen. Das Geld hat man mit vollen Händen ausgegeben. Statt Rücklagen zu bilden, wie es bei verantwortlichem Handeln zu erwarten gewesen wäre, wurden die vorhandenen Rücklagen sogar noch geplündert.
Als die CSU 2014 die Verantwortung für das finanzielle Geschehen übernommen hat, gab es in der Gemeinde 1,6 Millionen Schulden. Die Pro-Kopf-Verschuldung lag bei 260 Euro. Am Ende dieser Finanzplanung liegen die Schulden bei 32 Millionen. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird bei 4.700 Euro liegen. Veitsbronn wird die höchsten Schulden im ganzen Landkreis haben.
Die Folgen sind eine handlungsunfähige Gemeinde und steigende Abgaben für alle Bürgerinnen und Bürger. CSU und WBH haben mit dieser dramatischen Entwicklung offenbar kein Problem. Sie haben dem Haushalt und dem enormen Schuldenzuwachs zugestimmt.
Dieser unseriöse Umgang mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger kann von uns nicht akzeptiert werden.
Im März vergangenen Jahres hat der SPD-Landtagsabgeordnete Horst Arnold darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Veitsbronn zahlungsunfähig ist. Hatte doch die Gemeindekasse alle Mitarbeitenden informiert, dass Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können und dass sogar die Auszahlung der Löhne gefährdet ist.
Das wollte man natürlich vor der Kommunalwahl vertuschen.
Alles wurde als Wahlkampfaktion abgetan. Jetzt kam die Wahrheit ans Licht. Aus den Haushaltsunterlagen ergibt sich eindeutig, dass die Kasse leer war. Es bestand sogar ein Minus von 50.000 Euro.
Die Hinweise von Horst Arnold waren somit voll berechtigt