CSU und WBG wollen die Gemeinde Veitsbronn Richtung Puschendorf - in Angrenzung an das Baugebiet Heide - erweitern. Entsprechende Entwürfe wurden bei der Gemeinderatssitzung am 3.3.2016 vorgestellt.
Die SPD hatte hierzu im Vorfeld Bedenken geäußert und auch die Starkregenproblematik angesprochen.
Hier der Antrag der Fraktion zu diesem Thema:
Die SPD-Fraktion beantragt, dass entweder als eigener Tagesordnungspunkt oder im Rahmen des Tagesordnungspunktes 4 „Flächenutzungsplanung“ die Ergebnisse der Starkregensimulation für die Gemeinde Veitsbronn des Planungsbüros GBI Herzogenaurach/ der UNI Erlangen (FAU) im Gemeinderat vorgestellt, und bei der weiteren Beratung zur Baulandausweisung berücksichtigt werden.
Begründung: Bereits am 30. Oktober 2014 hat das Planungsbüro GBI Herzogenaurach in einer Sitzung des Umwelt-Verkehrs- und Gemeindeentwicklungsausschuss sowohl einen Vortrag über das Problem des Starkregens gehalten, als auch eine sogenannte Starkregensimulationskarte für Veitsbronn präsentiert. Aus dieser Simulation ging bzw. geht hervor, dass der Kern von Veitsbronn bei Starkregen sehr gefährdet ist, ja selbst der Dorfplatz und das Rathaus überflutet werden könnten. Es wurde im Rahmen des Vortrages auch berichtet, dass insbesondere der Tuchenbach bei Starkregen sehr anschwellen wird und die Gemeinde sich sehr genau überlegen sollte, in wie weit präventive Maßnahmen ergriffen werden sollten. Z.B. durch die Aufwertung von Ackerflächen zu ökologischen Ausgleichsflächen mit Bewuchs, der das Wasser besser ableitet. Bürgermeister Kistner kündigte an, dass die Ergebnisse und die möglichen Maßnahmen in einer Sitzung des Gesamtgemeinderates vorgestellt werden würden. Dies ist bisher nicht geschehen. Hinzu kommt, dass die Gemeinde Veitsbronn in Neubaugebieten seit Jahrzehnten mit gutem Grund nur noch eine Trennkanalisation baut. D.h., dass das gesamte im möglichen Baugebiet nördlich der Puschendorfer Straße anfallende Oberflächenwasser direkt in den Tuchenbach geleitet wird. Wie in der Sitzungsvorlage vom 30.10.2014 geschildert, sind für Überflutungen und Schäden aus unkontrollierten Oberflächenabfluss die Kommunen und Betreiber der kommunalen Entwässerungseinrichtungen verantwortlich.
Wir halten es also für unverantwortlich, wenn der Aspekt des Starkregens nicht bereits vor einem Aufstellungsbeschluss ausreichend im Gemeinderat dargestellt und diskutiert wird.
Mit freundlichen Grüßen Jörg Lehnberger Fraktionsvorsitzender