18.07.2014
Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Veitsbronn
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kistner,
die SPD Fraktion beantragt, in der Sitzung am 24.07.2014 zusammen mit dem Punkt 7, „Soziales Wohnen in der Gemeinde“ folgenden Antrag zu behandeln:
Die Gemeinde Veitsbronn gründet eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft.
Begründung:
In Veitsbronn besteht - wie in der gesamten Region - ein akuter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Neben dem in den vergangenen Jahren nahezu ausschließlich favorisierten Bau- von Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Gemeinde gehalten, auch an jene Bürgerinnen und Bürger zu denken, die sich den Kauf und die Bebauung von Grundstücken nicht leisten können.
Ziel der Gesellschaft sollte daher vorrangig eine sichere uns sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der gesamten Bevölkerung sein.
Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Neben der Verwaltung der bestehenden Gemeindehäuser könnte die Gesellschaft auch eine eventuelle Wiederbebauung des Grundstücks Fürther
Straße 32 übernehmen. In einem neu auszuweisenden Wohnbaugebiet kann die Gemeinde der Gesellschaft Flächen für den Sozialen Wohnungsbau zuweisen.
Über die Rechtsform der Gesellschaft soll auf Vorschlag der Verwaltung in einer gesonderten Sitzung entschieden werden.
Es ist äußerst wichtig, dass die Überlegung zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in die Entwicklung eines Wohnraumkonzepts eingebunden ist. Solle die gemeinsame Behandlung der beiden Anträge aus zeitlichen Gründen am 24.07. nicht möglich sein, bitten wir daher den Punkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Mit freundlichem Grüßen
Jörg Lehnberger
Fraktionsvorsitzender
Wie bereits im vergangen Jahr wird der Taschenfahrplan nicht in gedruckter Form verteilt.
Bei den Downloads können Sie die Bahnfahrpläne als Datein in Din A4 laden uns ausdrucken.
Bezüglich der Busse nutzen Sie bitte die digitale Fahrplanauskunft: https://www.vgn.de
Auf Wunsch können Sie sich auch an den Vorstand oder die Gemeinderäte wenden.
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